16 Fortbildungsstunden 2026 in der AKI: Jetzt noch nachweisen
1. Oktober 2026
Der Kalender zeigt Oktober, und im Team kommt die Frage auf: „Wie viele Fortbildungsstunden habe ich dieses Jahr eigentlich schon zusammen?“ Wer in der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) arbeitet, kennt diese Unsicherheit. Zwischen Dienstplänen, Beatmungspatienten und Dokumentation bleibt die eigene Fortbildungsübersicht oft auf der Strecke – bis das Jahresende plötzlich nah ist.
Dabei ist die Vorgabe klar formuliert: Pflegefachkräfte in der AKI müssen pro Kalenderjahr mindestens 16 Fortbildungsstunden nachweisen. Grundlage sind die Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V. Wie genau diese Stunden inhaltlich zu verteilen sind, welche Nachweisform verlangt wird und ob es Übergangsregelungen gibt, hängt von der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenempfehlungen und den Vorgaben Ihres Trägers beziehungsweise der zuständigen Kostenträger ab. Prüfen Sie deshalb immer die für Sie gültige, aktuelle Version – dieser Artikel gibt Ihnen die Grundorientierung.
Warum ausgerechnet 16 Stunden?
Die AKI stellt besondere Anforderungen an Pflegefachkräfte: Tracheostoma- und Sekretmanagement, invasive und nicht-invasive Beatmung, Notfallsituationen und Hygienemaßnahmen gehören zum Alltag – oft ohne ärztliche Präsenz vor Ort. Die Rahmenempfehlungen greifen genau das auf und benennen typische Themenfelder, zu denen regelmäßig fortgebildet werden soll. Das bedeutet in der Praxis: Es reicht in der Regel nicht, irgendeine Fortbildung zu besuchen. Relevant sind Inhalte, die unmittelbar mit den Kernrisiken der außerklinischen Intensivpflege zu tun haben.
Wie die 16 Stunden im Detail auf einzelne Themenbereiche aufgeteilt werden müssen – ob es feste Mindeststunden je Thema gibt oder eine freiere Verteilung möglich ist – regelt die für Ihren Einsatzbereich gültige Fassung der Rahmenempfehlungen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegedienstleitung oder Qualitätsbeauftragten nach der aktuellen Auslegung.
Drei Dinge, die Sie jetzt klären sollten
- Stand der eigenen Stunden: Wie viele Fortbildungsstunden aus 2026 sind bereits dokumentiert und wie viele fehlen noch bis zum Stichtag 31. Dezember?
- Themenmix: Wurden die geforderten Schwerpunkte wie Tracheostoma-/Sekretmanagement, Beatmung, Notfall und Hygiene abgedeckt, oder liegt der Fokus zufällig nur auf einem Bereich?
- Nachweisform: Liegen Teilnahmebescheinigungen vollständig und in der von Ihrem Träger geforderten Form vor? Gerade bei kurzfristigen Online-Formaten lohnt ein Blick, ob Zertifikate rechtzeitig ausgestellt werden.
Wer diese drei Punkte frühzeitig klärt, vermeidet Stress in der letzten Dezemberwoche – und unangenehme Rückfragen bei der nächsten Prüfung durch Kostenträger oder Aufsicht.
Mythos oder Fakt: „Ein Erste-Hilfe-Kurs reicht für die Notfall-Stunden“
Mythos – zumindest pauschal. Ein allgemeiner Erste-Hilfe-Kurs kann ein Baustein sein, deckt aber selten die spezifischen Notfallszenarien der außerklinischen Intensivpflege ab, etwa akute Beatmungsprobleme, Trachealkanülenverlegung oder Sekretmanagement in der Krise. Ob und in welchem Umfang ein solcher Kurs auf die geforderten Stunden angerechnet wird, entscheidet letztlich die zuständige Stelle beziehungsweise der Träger anhand der aktuellen Rahmenempfehlungen. Fragen Sie im Vorfeld nach, statt am Jahresende eine Überraschung zu erleben.
Drei Monate sind mehr, als sie scheinen
Gut drei Monate bis zum 31. Dezember wirken kurz, reichen aber bei realistischer Planung meist gut aus. Wer offene Stunden bündelt – etwa durch ein bis zwei kompakte Tagesseminare zu AKI-relevanten Themen statt vieler kleiner Einzeltermine – reduziert den organisatorischen Aufwand erheblich. Für Leitungen lohnt sich ein kurzer Blick ins Team: Wer steht kurz vor den 16 Stunden, wer braucht noch deutlich mehr? Eine einfache Liste mit Name, absolvierten Stunden und offenen Themenfeldern schafft schnell Überblick und verhindert Hektik im Dezember.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegefachkräfte in der AKI benötigen laut Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V mindestens 16 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr.
- Inhaltlich sollen dabei typischerweise Themen wie Tracheostoma- und Sekretmanagement, Beatmung, Notfall und Hygiene abgedeckt werden.
- Details zu Stundenverteilung, Nachweisform und Übergangsregelungen hängen von der aktuell gültigen Fassung sowie den Vorgaben Ihres Trägers ab – im Zweifel dort nachfragen.
- Bis zum 31. Dezember bleiben gut drei Monate: Jetzt den eigenen Stand prüfen und offene Themenfelder gezielt einplanen.
- Leitungen profitieren von einer einfachen Team-Übersicht, um rechtzeitig zu erkennen, wer noch Fortbildungsbedarf hat.
Wer noch offene Fortbildungsstunden zu Tracheostoma-/Sekretmanagement, Beatmung, Notfall oder Hygiene braucht, findet passende Angebote im Kursbereich Fortbildungsstunden.