Im Pflegealltag bleibt selten Zeit, sich durch Verordnungen und Rahmenvereinbarungen zu arbeiten. Hier sammeln wir Fragen, die uns immer wieder gestellt werden – kurz beantwortet, ohne Fachchinesisch.
Wenn in Kursausschreibungen von UE die Rede ist, sind Unterrichtseinheiten gemeint. Eine Unterrichtseinheit dauert üblicherweise 45 Minuten, nicht 60. Ein Kurs mit 40 UE umfasst also rund 30 Zeitstunden.
Das klingt nach Kleinkram, ist aber wichtig, wenn Fortbildungsstunden gegenüber der Heimaufsicht, dem Medizinischen Dienst oder der eigenen Leitung nachgewiesen werden müssen. Auf unseren Kursseiten steht deshalb immer dabei, ob wir Unterrichtseinheiten oder Zeitstunden meinen.
Die Leistungsgruppen der Behandlungspflege – kurz LG 1 und LG 2 – beschreiben, welche ärztlich verordneten Maßnahmen eine Pflegekraft übernehmen darf. Dazu zählen bei LG 1 zum Beispiel das Richten und Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen von Kompressionsverbänden oder Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen.
Wichtig zu wissen: Es handelt sich nicht um einen Berufsabschluss, sondern um eine Qualifizierung für bereits in der Pflege Tätige. Wer sie mitbringt, darf delegierbare Maßnahmen übernehmen – die Verantwortung für die Delegation bleibt beim behandelnden Arzt.
Wie genau die Anforderungen aussehen, regeln die Rahmenverträge der Kostenträger, und die unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Im Zweifel lohnt ein Blick in den Vertrag der eigenen Einrichtung.
Zum Kurs Behandlungspflege LG 1
Eine einzige, bundesweit einheitliche Stundenzahl für alle Pflegekräfte gibt es nicht. Verpflichtend sind vielmehr einzelne Themen – und die kommen aus unterschiedlichen Richtungen:
Dazu kommen Anforderungen aus Versorgungsverträgen und aus den Prüfungen des Medizinischen Dienstes. Der sicherste Weg: einmal im Jahr eine Fortbildungsplanung für das gesamte Team aufstellen, statt einzeln nachzusteuern.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes, des Kostenträgers und des Trägers.
Die Versorgung beatmeter und intensivpflichtiger Menschen in der eigenen Häuslichkeit oder in Wohngemeinschaften ist seit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz ausdrücklich geregelt. Für Dienste bedeutet das: nachweisbare Qualifikation der eingesetzten Pflegekräfte, geregelte Einarbeitung und ein belastbares Konzept für Notfälle.
Für Pflegekräfte heißt es vor allem: Eine anerkannte Zusatzqualifikation ist in diesem Bereich kein Extra, sondern Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der Leistung.
Zum Kurs Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege
Es gibt darauf keine allgemeingültige Antwort, aber eine brauchbare Faustregel:
Der häufigste Grund, warum Fortbildungen verpuffen, ist nicht schlechter Unterricht – sondern fehlende Anschlussfähigkeit. Wer nach dem Kurs in einen unveränderten Alltag zurückkehrt, wendet das Gelernte selten an.
Was hilft: Ein kurzes Gespräch mit der Leitung vor dem Kurs über das Ziel, und eines danach darüber, was konkret anders laufen soll. Zehn Minuten, die den Unterschied machen.
Wir beantworten sie gern – und nehmen sie vielleicht in diese Sammlung auf.