Montagmorgen, Dienstplan für den nächsten Monat liegt aus: Schon wieder eine Fortbildung, die ausgerechnet an deinem freien Tag stattfindet. Oder die Leitung fragt, ob das ganze Team nicht lieber „was Gemeinsames vor Ort“ machen soll. Viele Pflegekräfte kennen dieses Hin und Her – und fragen sich: Präsenzseminar, Online-Kurs oder Inhouse-Schulung – was bringt eigentlich was?
Die ehrliche Antwort: Es gibt nicht die eine richtige Lernform. Jede hat Stärken und Schwächen, und je nach Situation im Team, Thema und Schichtlage ist mal das eine, mal das andere sinnvoller. Ein Mythos hält sich hartnäckig: „Nur Präsenz ist echtes Lernen.“ Das stimmt so nicht – online und inhouse können genauso wirksam sein, wenn sie zum Bedarf passen.
Präsenzseminare: Austausch, der online schwer zu ersetzen ist
Präsenzveranstaltungen finden an einem festen Ort statt, oft mit Teilnehmenden aus verschiedenen Einrichtungen.
- Der direkte Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Häusern bringt oft neue Perspektiven.
- Praktische Übungen, zum Beispiel Lagerungstechniken oder Kommunikationstraining in Rollenspielen, lassen sich in Präsenz meist intensiver begleiten.
- Der Nachteil liegt auf der Hand: Anfahrt, feste Termine und oft ein ganzer Tag Abwesenheit vom Dienst – das ist im Schichtsystem nicht immer leicht zu planen.
Präsenz eignet sich besonders gut für Themen, bei denen praktisches Üben oder der Blick über den Tellerrand im Vordergrund stehen, etwa bei neuen Pflegetechniken oder spezialisierten Zertifikatskursen.
Online-Formate: Flexibel, aber nicht für jedes Thema
Online-Lernen – egal ob als Webinar zu festen Zeiten oder als zeitlich flexibler E-Learning-Kurs – hat sich gerade in der Pflege als praktikable Ergänzung etabliert.
- Du kannst oft selbst entscheiden, wann du lernst: früh vor dem Dienst, in einer ruhigen Spätschichtphase oder am freien Tag in kleinen Einheiten.
- Wiederholbarkeit ist ein echter Vorteil: Inhalte lassen sich bei Bedarf noch einmal ansehen, statt sich in einem Seminarraum alles sofort merken zu müssen.
- Die Grenzen zeigen sich bei Themen, die auf direktem körperlichem Üben beruhen, etwa bestimmte manuelle Handgriffe. Hier kann Online allenfalls die Theorie vermitteln, die praktische Vertiefung braucht einen anderen Rahmen.
Wichtig für die Anerkennung: Ob ein Online-Format für bestimmte Nachweise oder Pflichtfortbildungen anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland, Kostenträger oder Arbeitgeber ab. Das solltest du vorher mit deiner Leitung oder der zuständigen Stelle klären, statt dich auf allgemeine Aussagen zu verlassen.
Inhouse-Schulungen: Wenn das ganze Team profitieren soll
Inhouse bedeutet: Die Fortbildung kommt zu euch, direkt in die Einrichtung, zugeschnitten auf euer Team.
- Der große Vorteil: Alle lernen mit demselben Wissensstand, auf dieselbe hausinterne Situation bezogen – etwa zu einem neuen Dokumentationssystem oder einem Pflegekonzept, das gerade eingeführt wird.
- Dienstplanung wird einfacher, weil die Schulung in den Betriebsablauf eingebettet werden kann, statt dass einzelne Personen einzeln freigestellt werden müssen.
- Die Kehrseite: Der Blick von außen fehlt teilweise. Wer sich mit Kolleginnen aus ganz anderen Einrichtungen austauschen möchte, bekommt das bei einer reinen Inhouse-Schulung oft nicht.
Inhouse lohnt sich besonders, wenn ein Thema das gesamte Team betrifft – etwa bei einer neuen gesetzlichen Vorgabe, einem Hygienekonzept oder einer internen Qualitätsoffensive. Welche Themen dafür verpflichtend sind, richtet sich nach den aktuellen Vorgaben des Trägers oder der zuständigen Aufsichtsbehörde.
3 Fragen, die bei der Wahl helfen
Bevor du dich oder dein Team für ein Format entscheidest, lohnt sich ein kurzer Check:
- Braucht das Thema praktisches Üben – dann sprechen Präsenz oder eine Inhouse-Schulung mit Übungsanteil dafür.
- Betrifft es nur einzelne Personen oder das ganze Team – bei Einzelthemen ist Online oft praktischer, bei teamweiten Themen oft Inhouse.
- Wie flexibel ist die Dienstplanung gerade – in angespannten Personalsituationen kann Online-Lernen in kleinen Einheiten entlastender sein als ein ganztägiges Präsenzseminar.
Am Ende zählt nicht das Format an sich, sondern ob es zum Thema, zum Team und zum Alltag passt. Eine Mischung aus allen drei Varianten ist in vielen Einrichtungen inzwischen normal – und oft die klügste Lösung.
Das Wichtigste in Kürze
- Präsenz eignet sich gut für praktisches Üben und den Austausch über Einrichtungsgrenzen hinweg.
- Online-Formate bieten Flexibilität für den Schichtdienst, stoßen aber bei rein praktischen Inhalten an Grenzen.
- Inhouse-Schulungen schaffen einen einheitlichen Wissensstand im Team und erleichtern die Dienstplanung.
- Ob ein Format für Pflichtfortbildungen oder Nachweise anerkannt wird, hängt von Bundesland, Träger und aktueller Vorgabe ab – das vorher klären.
- Die beste Lösung ist oft eine Kombination der Formate, abgestimmt auf Thema und Teamsituation.
Wer verschiedene Lernformate einmal selbst ausprobieren möchte, findet bei uns passende Angebote in Präsenz, online und inhouse.
Ein Patient mit Trachealkanüle soll von der Klinik nach Hause oder in eine Wohngemeinschaft entlassen werden. Früher war das oft eine Frage von Tagen – heute dauert es manchmal Wochen. Viele Pflegekräfte und Angehörige fragen sich: Warum ist das auf einmal so kompliziert geworden? Die Antwort liegt in einer Gesetzesreform, die seit einigen Jahren die außerklinische Intensivpflege grundlegend verändert hat: dem IPReG, dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz.
Was hat sich durch das IPReG geändert?
Das Gesetz wurde eingeführt, um die Versorgung von Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf zu verbessern und einheitlicher zu regeln. Vorher gab es sehr unterschiedliche Praxis bei Krankenkassen und Anbietern – mal wurde großzügig genehmigt, mal eher knapp. Das IPReG sollte hier für mehr Klarheit und auch für mehr Qualitätssicherung sorgen.
Für die Praxis bedeutet das vor allem:
- Die Versorgungsform muss regelmäßig überprüft werden – es wird also nicht mehr „auf Dauer“ einfach weiterversorgt, sondern in bestimmten Abständen neu bewertet, ob die jeweilige Versorgungsform noch passend ist.
- Es wurde ein Fokus daraufgelegt, ob eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät (Weaning) möglich ist – das soll aktiv geprüft und nicht übersehen werden.
- Auch Wohnformen wie Intensivpflege-WGs oder die Versorgung zu Hause wurden gesetzlich klarer eingeordnet, inklusive der Frage, wer welche Entscheidung trifft.
Wichtig zu wissen: Die genauen Abläufe, Fristen und Formulare können je nach Krankenkasse, Bundesland und behandelndem Arzt variieren. Wer aktuell mit einem konkreten Fall befasst ist, sollte sich daher immer an den aktuellen Vorgaben der zuständigen Krankenkasse orientieren.
Höhere Anforderungen an die Qualifikation
Ein Kernpunkt, der viele Pflegekräfte direkt betrifft: Die Anforderungen an die fachliche Qualifikation in der außerklinischen Intensivpflege sind gestiegen. Wer in diesem Bereich arbeitet oder arbeiten möchte, braucht heute häufiger eine entsprechende Zusatzqualifikation, um bestimmte Leistungen überhaupt erbringen und abrechnen zu dürfen.
Das betrifft zum Beispiel:
- Pflegekräfte in spezialisierten Intensivpflegediensten
- Pflegekräfte in Intensivpflege-Wohngemeinschaften
- Mitarbeitende, die Beatmungspatienten oder Patienten mit Trachealkanüle versorgen
Ohne passende Qualifikation kann es sein, dass ein Pflegedienst bestimmte Patienten gar nicht erst aufnehmen darf – nicht, weil die fachliche Eignung grundsätzlich fehlt, sondern weil formale Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das führt in der Praxis mancherorts zu echten Versorgungsengpässen, gerade in ländlichen Regionen.
Warum die Abrechnung komplizierter geworden ist
Für Pflegedienste und Einrichtungen hat sich auch die Abrechnungsseite verändert. Es reicht nicht mehr, einfach Leistungen zu dokumentieren – es muss auch nachvollziehbar belegt werden, dass:
- die Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte den Vorgaben entspricht,
- die Versorgungsform regelmäßig überprüft wurde,
- und die Frage nach einer möglichen Entwöhnung vom Beatmungsgerät tatsächlich bearbeitet wurde.
Fehlen diese Nachweise, kann es zu Problemen bei der Kostenübernahme kommen. Das erhöht den bürokratischen Aufwand spürbar – gerade für kleinere Pflegedienste kann das eine echte Belastung sein.
Mythos oder Fakt: „Jeder darf weiterhin Intensivpatienten pflegen“
Mythos. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass sich an den praktischen Anforderungen an die Pflegekraft selbst nichts geändert hätte. Tatsächlich ist die Zusatzqualifikation in vielen Konstellationen heute keine „nice-to-have“-Option mehr, sondern Voraussetzung dafür, dass eine Leistung überhaupt als außerklinische Intensivpflege anerkannt und bezahlt wird. Wer sich hier nicht weiterbildet, kann beruflich eingeschränkt sein – auch wenn die praktische Erfahrung vorhanden ist.
Was bedeutet das für den Arbeitsalltag?
Für Pflegekräfte, die in diesem Bereich tätig sind oder einsteigen möchten, lohnt sich ein Blick auf die eigene Qualifikation. Eine passende Fortbildung kann nicht nur die formalen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch mehr Sicherheit im Umgang mit komplexen Pflegesituationen geben – etwa beim Atemwegsmanagement, bei der Beobachtung von Beatmungsparametern oder im Umgang mit Notfallsituationen.
Für Leitungen und Träger bedeutet es, frühzeitig zu prüfen, welche Mitarbeitenden welche Qualifikationen mitbringen und wo Fortbildungsbedarf besteht – auch um die Versorgungsfähigkeit der Einrichtung langfristig zu sichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Das IPReG hat die außerklinische Intensivpflege neu geregelt und bundesweit vereinheitlicht.
- Versorgungsformen werden seitdem regelmäßig überprüft, inklusive der Frage nach möglicher Beatmungsentwöhnung.
- Für bestimmte Tätigkeiten ist eine Zusatzqualifikation heute Voraussetzung für die Abrechenbarkeit.
- Fehlende Qualifikationsnachweise können zu Problemen bei der Kostenübernahme führen.
- Konkrete Details hängen von Krankenkasse, Bundesland und Einzelfall ab – im Zweifel lohnt der Blick in die aktuell gültigen Vorgaben.
Wer sich auf die gestiegenen Anforderungen in der außerklinischen Intensivpflege vorbereiten möchte, findet in einer passenden Zusatzqualifikation den richtigen Einstieg.
Im Dienstzimmer fällt der Satz schnell: „Für Blutzucker und Insulin brauchst du doch nur den kleinen Schein.“ Viele nicken, kaum jemand kann genau erklären, was damit gemeint ist. Ist das eine offizielle Bezeichnung? Reicht der Schein für alles, was mit Spritzen und Messen zu tun hat? Und was hat das mit „LG 1“ zu tun, das manchmal auf Fortbildungszertifikaten steht?
Diese Unsicherheit ist kein Einzelfall. Der Begriff „kleiner Behandlungspflege-Schein“ ist in der Praxis entstanden, um eine bestimmte Qualifikationsstufe griffig zu benennen. Zeit, einmal genau hinzuschauen, was sich wirklich dahinter verbirgt.
Woher kommt der Begriff „kleiner Schein“?
In der ambulanten und stationären Pflege werden Behandlungspflege-Leistungen häufig in Leistungsgruppen eingeteilt. Diese Einteilung orientiert sich an den Vorgaben der Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen, die je nach Bundesland und Kostenträger unterschiedlich ausgestaltet sein können. Grob gesagt unterscheidet man zwischen einfacheren, häufig wiederkehrenden Maßnahmen (oft als Leistungsgruppe 1, kurz LG 1, bezeichnet) und komplexeren, risikoreicheren Maßnahmen (höhere Leistungsgruppen).
Der „kleine Schein“ hat sich umgangssprachlich als Bezeichnung für die Qualifikation eingebürgert, die für die LG-1-Leistungen befähigt. Er ist kein bundesweit einheitlich geschützter Begriff, sondern eine praxisnahe Abkürzung für eine bestimmte Lehrgangsqualifikation. Wichtig: Welche Maßnahmen konkret zu welcher Leistungsgruppe zählen, regelt der jeweils gültige Rahmenvertrag des Bundeslandes oder Trägers – hier lohnt sich immer der Blick in die aktuelle Vorgabe vor Ort.
Was steckt inhaltlich in LG 1?
Zu den typischen Inhalten, die im Rahmen eines Lehrgangs für LG 1 vermittelt werden, zählen unter anderem:
- Blutzuckermessung und deren korrekte Dokumentation
- subkutane Injektionen, zum Beispiel von Insulin
- grundlegendes Wissen zu Hygiene und Infektionsschutz bei diesen Maßnahmen
- Erkennen von Auffälligkeiten und richtiges Reagieren im Notfall
- rechtliche Grundlagen der Delegation ärztlicher Tätigkeiten
Diese Maßnahmen gelten als überschaubar in Komplexität und Risiko, erfordern aber dennoch fundiertes Wissen – falsch gemessene Blutzuckerwerte oder eine fehlerhaft durchgeführte Injektion können gravierende Folgen haben. Genau deshalb braucht es eine strukturierte Ausbildung mit Prüfung und Zertifikat, nicht nur ein kurzes Anlernen am Bett.
Delegation: Wer darf was – und warum?
Ein zentraler Punkt bei der Behandlungspflege ist die Delegation. Ärztliche Verordnungen dürfen nicht einfach von jeder Pflegekraft übernommen werden. Die Übertragung solcher Tätigkeiten setzt voraus, dass:
- eine ärztliche Anordnung vorliegt
- die durchführende Person nachweislich qualifiziert ist
- die Tätigkeit im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben erfolgt
- eine Rückmeldung bei Auffälligkeiten an die verantwortliche Fachkraft oder den Arzt sichergestellt ist
Die genauen Delegationsregeln können je nach Bundesland, Einrichtung und Berufsgruppe variieren. Pflegekräfte sollten sich daher immer an den internen Vorgaben ihres Arbeitgebers sowie den aktuell gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen orientieren. Ein Zertifikat über den „kleinen Schein“ zeigt dabei nach außen, dass die fachliche Grundlage für die Übernahme der LG-1-Leistungen vorhanden ist.
Mythos oder Fakt: 3 häufige Annahmen im Check
„Der kleine Schein reicht für alle Spritzen.“ Mythos. Er deckt in der Regel nur bestimmte, klar definierte Maßnahmen wie die subkutane Injektion ab – nicht etwa intramuskuläre oder intravenöse Injektionen, die meist höheren Qualifikationsstufen zugeordnet sind.
„LG 1 ist überall gleich definiert.“ Mythos. Die genaue Zuordnung von Maßnahmen zu Leistungsgruppen kann sich je nach Bundesland und Kostenträger unterscheiden. Ein Blick in den aktuellen Rahmenvertrag der eigenen Region schafft Klarheit.
„Ohne Zertifikat darf ich trotzdem Blutzucker messen, wenn ich es oft genug gesehen habe.“ Mythos. Entscheidend ist die nachgewiesene Qualifikation, nicht die gesammelte Erfahrung durch Zusehen. Nur eine abgeschlossene Schulung mit Prüfung schafft die notwendige rechtliche und fachliche Absicherung.
Warum sich die Qualifikation lohnt
Für Pflegekräfte bedeutet der „kleine Schein“ mehr Handlungssicherheit im Alltag: Wer weiß, was erlaubt ist und worauf bei der Durchführung zu achten ist, fühlt sich im Dienst deutlich sicherer. Für Einrichtungen und Leitungen ist die Qualifikation ein wichtiger Baustein, um Versorgungsqualität nachzuweisen und Haftungsrisiken zu minimieren. Gerade in Zeiten, in denen Behandlungspflege-Leistungen zunehmend dokumentiert und geprüft werden, zahlt sich eine saubere Qualifikationsgrundlage aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Der „kleine Behandlungspflege-Schein“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Qualifikation zu Leistungsgruppe 1 (LG 1)
- Typische Inhalte: Blutzuckermessung, subkutane Injektionen, Hygiene, Notfallerkennung, Delegationsgrundlagen
- Die genaue Zuordnung von Maßnahmen zu Leistungsgruppen regelt der jeweils gültige Rahmenvertrag – diese variiert je nach Bundesland und Träger
- Delegation ärztlicher Tätigkeiten setzt eine ärztliche Anordnung und nachgewiesene Qualifikation voraus
- Ein Zertifikat mit Prüfung schafft fachliche und rechtliche Sicherheit – reine Erfahrung durch Zusehen reicht nicht aus
Wer sich die Inhalte von LG 1 fundiert und mit anerkanntem Zertifikat aneignen möchte, findet im passenden Lehrgang genau diese Qualifikation.
„Ich war heute sechs Stunden auf der Fortbildung, das sind doch sechs Punkte, oder?“ Diesen Satz hört man in Dienstbesprechungen und Pausengesprächen immer wieder. Und genau hier beginnt die Verwirrung, die am Ende dazu führen kann, dass auf dem Nachweis plötzlich weniger steht, als man erwartet hat. Der Grund: Eine Unterrichtseinheit (UE) ist keine Zeitstunde. Wer das nicht weiß, verplant seine Fortbildungszeit leicht falsch oder wundert sich über die Zahl auf der Teilnahmebescheinigung.
Was ist eigentlich eine Unterrichtseinheit?
Eine Unterrichtseinheit ist eine feste Zeiteinheit, die in der Bildungsarbeit verwendet wird – vergleichbar mit der Schulstunde, die man aus der eigenen Schulzeit kennt. Üblich ist in der Erwachsenenbildung eine Dauer von 45 Minuten pro UE. Das bedeutet: Eine Zeitstunde (60 Minuten) entspricht nicht einer, sondern umgerechnet etwas mehr als einer UE.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
– Eine Fortbildung dauert von 9:00 bis 16:00 Uhr, abzüglich einer Stunde Pause
– Das sind 6 Zeitstunden reine Lernzeit
– Umgerechnet auf 45-Minuten-Einheiten ergibt das rechnerisch 8 UE
Dieser Unterschied erklärt, warum auf einem Zertifikat manchmal eine höhere Zahl steht, als man anhand der Uhrzeiten erwarten würde – und manchmal eine niedrigere, wenn der Veranstalter anders rechnet oder Pausen anders einbezieht.
Warum wird überhaupt in UE gerechnet?
Die Unterrichtseinheit hat sich aus der klassischen Bildungsarbeit etabliert und wird in vielen Bereichen der Fort- und Weiterbildung bis heute genutzt, weil sie eine vergleichbare, standardisierte Recheneinheit liefert. Statt nur „Dauer in Stunden“ anzugeben, lässt sich mit der UE leichter abbilden, wie viel tatsächliche Lerneinheit in einer Veranstaltung steckt – unabhängig davon, ob Pausen, Organisatorisches oder Pufferzeiten mit eingerechnet wurden.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine bundesweit einheitliche, für alle Bereiche verbindliche Umrechnungsregel. Wie genau eine Einrichtung oder ein Träger Zeitstunden in UE umrechnet und ob zum Beispiel Pausen mitgezählt werden, kann variieren. Deshalb lohnt sich bei Unsicherheiten immer der Blick in die Teilnahmebescheinigung selbst oder die Nachfrage beim Anbieter.
3 Dinge, die auf Ihrem Nachweis wirklich zählen
1. Die ausgewiesene UE-Zahl, nicht die Uhrzeit. Für die meisten Nachweispflichten – etwa im Rahmen von Fortbildungsverpflichtungen in der Pflege – zählt die Anzahl der Unterrichtseinheiten, die auf der Bescheinigung vermerkt ist. Nicht die reine Anwesenheitszeit laut Einladung.
2. Die korrekte Ausstellung der Bescheinigung. Achten Sie darauf, dass auf dem Nachweis Datum, Thema, Dauer in UE sowie Veranstalter klar erkennbar sind. Das erleichtert die Anerkennung gegenüber Arbeitgeber oder zuständiger Stelle erheblich.
3. Die Zuständigkeit der jeweiligen Stelle. Wie viele UE für welchen Zeitraum nachgewiesen werden müssen und welche Regelungen gelten, hängt von Bundesland, Träger und aktueller Rechtslage ab. Hier gilt grundsätzlich: Im Zweifel bei der zuständigen Kammer, Aufsichtsbehörde oder dem Arbeitgeber die aktuell gültige Vorgabe erfragen.
Mythos oder Fakt: Häufige Missverständnisse
Mythos: „Ein ganzer Fortbildungstag bringt automatisch 8 UE.“
Fakt: Das hängt von der tatsächlichen Dauer und der Berechnungsweise des Veranstalters ab. Pausen, Mittagessen und organisatorische Zeiten werden nicht überall gleich behandelt.
Mythos: „UE und Zeitstunde sind im Grunde dasselbe, man rundet einfach.“
Fakt: Der Unterschied zwischen 45 und 60 Minuten pro Einheit ist auf den ersten Blick klein, summiert sich über einen ganzen Fortbildungstag aber spürbar – und kann am Jahresende über die Erfüllung einer Nachweispflicht entscheiden.
Mythos: „Online-Fortbildungen zählen weniger als Präsenzveranstaltungen.“
Fakt: Entscheidend ist nicht das Format, sondern wie viele UE auf dem Nachweis ausgewiesen sind und ob die ausstellende Stelle für die jeweilige Nachweispflicht anerkannt ist.
Warum sich der genaue Blick lohnt
Gerade wenn am Jahresende eine bestimmte Anzahl an Fortbildungsstunden oder -einheiten nachgewiesen werden muss, kann ein Missverständnis bei der Umrechnung ärgerlich werden. Wer rechtzeitig weiß, wie viele UE eine Veranstaltung tatsächlich bringt, kann besser planen, ob noch eine weitere kürzere Fortbildung notwendig ist oder ob das Soll bereits erfüllt ist. Ein kurzer Blick auf die Teilnahmebescheinigung – und im Zweifel eine Nachfrage beim Veranstalter oder der zuständigen Stelle – erspart am Ende viel Nacharbeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht üblicherweise 45 Minuten, nicht einer vollen Zeitstunde
- Die Umrechnung von Zeitstunden in UE kann je nach Veranstalter unterschiedlich gehandhabt werden
- Für Nachweispflichten zählt in der Regel die auf der Bescheinigung ausgewiesene UE-Zahl
- Wie viele UE in welchem Zeitraum nachgewiesen werden müssen, hängt von Bundesland, Träger und aktueller Rechtslage ab – im Zweifel bei der zuständigen Stelle nachfragen
- Ein Blick auf die Teilnahmebescheinigung schafft schnell Klarheit und verhindert böse Überraschungen
Wer auf einen Blick sehen möchte, wie viele Unterrichtseinheiten eine Fortbildung bringt, findet in unseren Kursangeboten die UE-Zahl immer klar ausgewiesen.
Montagmorgen, Übergabe im Pflegeheim: Kollegin Sarah kommt strahlend von einer zweitägigen Fortbildung zum Thema Wundversorgung zurück. Drei Wochen später fragt man sie, was sie umgesetzt hat – und sie zuckt mit den Schultern. „War gut, aber im Alltag kam ich nicht dazu.“ Kennen Sie das? Genau hier liegt das Problem vieler Fortbildungen: Sie finden statt, aber sie wirken nicht. Dabei ist das Ziel klar – Wissen soll nicht nur im Seminarraum bleiben, sondern im Dienst ankommen. Wie das gelingt, zeigen vier Säulen aus der Praxis.
Praxisnahe Formate statt Frontalunterricht
Stundenlange PowerPoint-Vorträge erzeugen selten nachhaltiges Können. Was stattdessen hilft:
- Mikroschulungen (Bedside-Teaching): Kurze Einheiten von 15 bis 20 Minuten, direkt am Patienten oder Bewohner. Beispiel: Die Praxisanleiterin zeigt am Bett den korrekten Wechsel einer Trachealkanüle – inklusive Handgriffen, die in keinem Lehrbuch so anschaulich werden wie live am Menschen.
- Simulationstraining für den Ernstfall: Besonders in der außerklinischen Intensivpflege kann ein realitätsnahes Reanimationstraining an der Übungspuppe oder das Durchspielen eines plötzlichen Beatmungsausfalls im Ernstfall tatsächlich Leben retten. Wer unter Zeitdruck schon einmal geübt hat, handelt im echten Notfall ruhiger und sicherer.
Der Vorteil solcher Formate: Sie passen in kurze Zeitfenster zwischen zwei Übergaben und bleiben durch den direkten Praxisbezug deutlich besser im Gedächtnis.
Bedarfsorientierung statt Gießkannenprinzip
Nicht jede Fortbildung passt zu jedem Team. Sinnvoll ist, sich am tatsächlichen Pflegebedarf der aktuellen Klientinnen und Klienten zu orientieren.
Beispiel: Ein Pflegeheim betreut aktuell überdurchschnittlich viele Bewohner mit fortgeschrittener Demenz und gleichzeitig mehrere Wundpatienten. Statt eine allgemeine Schulung zu Hygienegrundlagen zu buchen, weil sie „gerade frei verfügbar“ ist, sollte das Team gezielt in Deeskalation bei herausforderndem Verhalten und moderner Wundversorgung geschult werden. Das kostet unter Umständen mehr Organisationsaufwand – zahlt sich aber im Alltag direkt aus, weil die Inhalte sofort gebraucht werden.
Nachhaltiger Wissenstransfer in den Alltag
Eine einzelne Fachkraft, die extern geschult wurde, bringt dem Team wenig, wenn ihr Wissen bei ihr bleibt. Zwei Hebel helfen:
- Multiplikatoren nutzen: Hat eine Kollegin die Weiterbildung zur Wundexpertin oder zum Palliative-Care-Experten absolviert, sollte sie ihr Wissen gezielt weitergeben – etwa in einer 15-minütigen Kurzschulung in der Dienstbesprechung oder durch eine kleine schriftliche Checkliste am Stationszimmer. So wird aus Einzelwissen Teamwissen.
- Praxisanleiter einbinden: Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind oft nur für Auszubildende im Blick. Dabei können sie auch erfahrene Kolleginnen und Kollegen begleiten, wenn neue Expertenstandards – etwa zur Sturzprophylaxe oder zum Schmerzmanagement – im Alltag umgesetzt werden sollen. Ein kurzes gemeinsames Üben am Bett ersetzt oft tagelanges Nachlesen.
Flexibilität durch Blended Learning
Schichtdienst und starre Präsenztermine passen selten zusammen. Eine Mischung aus E-Learning und Präsenzanteilen schafft hier Entlastung.
Beispiel: Theoretische Grundlagen zu Hygienevorschriften oder rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich gut als E-Learning-Modul bearbeiten – flexibel zwischen Frühdienst und Freizeit, in kleinen Etappen. Das praktische Üben, etwa der sichere Umgang mit einem neuen Lagerungssystem, findet dann gebündelt im Präsenz-Workshop statt. Diese Kombination erhöht erfahrungsgemäß die Akzeptanz im Team deutlich, weil niemand einen ganzen freien Tag für reine Theorie opfern muss.
Das Gespräch davor und danach macht den Unterschied
Ob eine Fortbildung wirklich ankommt, entscheidet sich oft schon vor dem ersten Kurstag – und danach im Dienstzimmer. Ein kurzes Gespräch mit der Leitung vorab klärt: Was soll konkret mitgenommen werden, welches Problem im Alltag soll sich dadurch lösen? Nach dem Kurs lohnt sich ein ebenso kurzes Follow-up: Was wurde gelernt, was davon lässt sich diese Woche schon umsetzen, wer braucht dafür Unterstützung? Dieser kleine Rahmen – vorher Ziel, nachher Transfer – kostet kaum Zeit, entscheidet aber oft darüber, ob aus einer Fortbildung gelebte Praxis wird oder nur eine Teilnahmebescheinigung in der Akte.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxisnahe Formate wie Bedside-Teaching und Simulationstraining bleiben besser im Gedächtnis als reiner Frontalunterricht.
- Fortbildungen sollten sich am aktuellen Bedarf der Klientinnen und Klienten orientieren, nicht am einfachsten Angebot.
- Multiplikatoren und Praxisanleiter sorgen dafür, dass Wissen vom Einzelnen ins ganze Team wandert.
- Blended Learning kombiniert flexible Theorie mit gebündeltem Praxisüben – passend zum Schichtdienst.
- Ein kurzes Gespräch vor und nach der Fortbildung mit der Leitung entscheidet oft über den Transfer in den Alltag.
Wer den Transfer von Fortbildungswissen in den Pflegealltag strukturiert angehen möchte, findet dazu passende Angebote im Bereich Lernen & Organisation.
Der Kalender zeigt Oktober, und im Team kommt die Frage auf: „Wie viele Fortbildungsstunden habe ich dieses Jahr eigentlich schon zusammen?“ Wer in der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) arbeitet, kennt diese Unsicherheit. Zwischen Dienstplänen, Beatmungspatienten und Dokumentation bleibt die eigene Fortbildungsübersicht oft auf der Strecke – bis das Jahresende plötzlich nah ist.
Dabei ist die Vorgabe klar formuliert: Pflegefachkräfte in der AKI müssen pro Kalenderjahr mindestens 16 Fortbildungsstunden nachweisen. Grundlage sind die Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V. Wie genau diese Stunden inhaltlich zu verteilen sind, welche Nachweisform verlangt wird und ob es Übergangsregelungen gibt, hängt von der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenempfehlungen und den Vorgaben Ihres Trägers beziehungsweise der zuständigen Kostenträger ab. Prüfen Sie deshalb immer die für Sie gültige, aktuelle Version – dieser Artikel gibt Ihnen die Grundorientierung.
Warum ausgerechnet 16 Stunden?
Die AKI stellt besondere Anforderungen an Pflegefachkräfte: Tracheostoma- und Sekretmanagement, invasive und nicht-invasive Beatmung, Notfallsituationen und Hygienemaßnahmen gehören zum Alltag – oft ohne ärztliche Präsenz vor Ort. Die Rahmenempfehlungen greifen genau das auf und benennen typische Themenfelder, zu denen regelmäßig fortgebildet werden soll. Das bedeutet in der Praxis: Es reicht in der Regel nicht, irgendeine Fortbildung zu besuchen. Relevant sind Inhalte, die unmittelbar mit den Kernrisiken der außerklinischen Intensivpflege zu tun haben.
Wie die 16 Stunden im Detail auf einzelne Themenbereiche aufgeteilt werden müssen – ob es feste Mindeststunden je Thema gibt oder eine freiere Verteilung möglich ist – regelt die für Ihren Einsatzbereich gültige Fassung der Rahmenempfehlungen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegedienstleitung oder Qualitätsbeauftragten nach der aktuellen Auslegung.
Drei Dinge, die Sie jetzt klären sollten
- Stand der eigenen Stunden: Wie viele Fortbildungsstunden aus 2026 sind bereits dokumentiert und wie viele fehlen noch bis zum Stichtag 31. Dezember?
- Themenmix: Wurden die geforderten Schwerpunkte wie Tracheostoma-/Sekretmanagement, Beatmung, Notfall und Hygiene abgedeckt, oder liegt der Fokus zufällig nur auf einem Bereich?
- Nachweisform: Liegen Teilnahmebescheinigungen vollständig und in der von Ihrem Träger geforderten Form vor? Gerade bei kurzfristigen Online-Formaten lohnt ein Blick, ob Zertifikate rechtzeitig ausgestellt werden.
Wer diese drei Punkte frühzeitig klärt, vermeidet Stress in der letzten Dezemberwoche – und unangenehme Rückfragen bei der nächsten Prüfung durch Kostenträger oder Aufsicht.
Mythos oder Fakt: „Ein Erste-Hilfe-Kurs reicht für die Notfall-Stunden“
Mythos – zumindest pauschal. Ein allgemeiner Erste-Hilfe-Kurs kann ein Baustein sein, deckt aber selten die spezifischen Notfallszenarien der außerklinischen Intensivpflege ab, etwa akute Beatmungsprobleme, Trachealkanülenverlegung oder Sekretmanagement in der Krise. Ob und in welchem Umfang ein solcher Kurs auf die geforderten Stunden angerechnet wird, entscheidet letztlich die zuständige Stelle beziehungsweise der Träger anhand der aktuellen Rahmenempfehlungen. Fragen Sie im Vorfeld nach, statt am Jahresende eine Überraschung zu erleben.
Drei Monate sind mehr, als sie scheinen
Gut drei Monate bis zum 31. Dezember wirken kurz, reichen aber bei realistischer Planung meist gut aus. Wer offene Stunden bündelt – etwa durch ein bis zwei kompakte Tagesseminare zu AKI-relevanten Themen statt vieler kleiner Einzeltermine – reduziert den organisatorischen Aufwand erheblich. Für Leitungen lohnt sich ein kurzer Blick ins Team: Wer steht kurz vor den 16 Stunden, wer braucht noch deutlich mehr? Eine einfache Liste mit Name, absolvierten Stunden und offenen Themenfeldern schafft schnell Überblick und verhindert Hektik im Dezember.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegefachkräfte in der AKI benötigen laut Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V mindestens 16 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr.
- Inhaltlich sollen dabei typischerweise Themen wie Tracheostoma- und Sekretmanagement, Beatmung, Notfall und Hygiene abgedeckt werden.
- Details zu Stundenverteilung, Nachweisform und Übergangsregelungen hängen von der aktuell gültigen Fassung sowie den Vorgaben Ihres Trägers ab – im Zweifel dort nachfragen.
- Bis zum 31. Dezember bleiben gut drei Monate: Jetzt den eigenen Stand prüfen und offene Themenfelder gezielt einplanen.
- Leitungen profitieren von einer einfachen Team-Übersicht, um rechtzeitig zu erkennen, wer noch Fortbildungsbedarf hat.
Wer noch offene Fortbildungsstunden zu Tracheostoma-/Sekretmanagement, Beatmung, Notfall oder Hygiene braucht, findet passende Angebote im Kursbereich Fortbildungsstunden.